Allgemeine Geschäftsbedingungen
Claudia A. Cabrera Kallen, ARGENTATREUHAND (Auftragnehmerin), von Greifensee
1. Vertragsgegenstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil der Vereinbarungen zwischen die Auftragnehmerin und ihren Auftraggebern und regeln die allgemeinen Aspekte der Leistungserbringung. Sie gelten für alle Dienstleistungen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
2. Leistungserbringung, Zahlungskondition und Preise
Die Beauftragung erfolgt mündlich oder schriftlich und umfasst den vereinbarten Leistungsumfang, wie in Angebot oder Anhang definiert. Die Auftragnehmerin erbringt die Leistungen sorgfältig und kann Dritte (Subunternehmer/Hilfspersonen) bei Bedarf einbeziehen.
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mängel aufgrund unvollständiger Angaben liegen nicht in der Verantwortung der Auftragnehmerin. Zusatzleistungen oder Mehraufwand werden nach effektivem Zeitaufwand zu den gültigen Stundenansätzen verrechnet; Spesen Dritter gehen zulasten des Auftraggebers.
Alle Leistungen und Spesen sind, sofern nichts anderes vereinbart, monatlich in Rechnung zu stellen und innert 30 Tagen netto zu bezahlen. Vor-Ort-Arbeiten erfolgen unter Nutzung der bestehenden Infrastruktur und Geräte des Auftraggebers.
Die Auftragnehmerin behält sich vor, ihre Preise anzupassen. Preisänderungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und treten automatisch 10 Arbeitstage nach Mitteilung in Kraft, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht.
Monatliche Pauschalen / Fixkosten
Die vereinbarte monatliche Pauschale stellt eine Gesamtvergütung für die im Vertrag definierten Dienstleistungen dar und deckt sowohl laufende als auch periodisch oder jährlich zu erbringende Leistungen ab (z. B. Buchhaltung, Lohnabrechnungen, Beratung, Jahresabschluss, Steuererklärungen), unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung.
Kündigt der Auftraggeber das Vertragsverhältnis, bevor sämtliche im vereinbarten Leistungsumfang enthaltenen Dienstleistungen erbracht wurden, gilt Folgendes:
· Bei Kündigung während eines laufenden Monats ist die monatliche Pauschale für den gesamten Monat geschuldet, unabhängig vom Kündigungsdatum.
· Bereits bezahlte Pauschalen werden nicht rückerstattet, auch wenn einzelne, in der Pauschale enthaltene Leistungen (z. B. Jahresabschluss oder Steuererklärung) zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht erbracht wurden.
· Noch nicht erbrachte Leistungen können auf Wunsch des Auftraggebers im Rahmen eines neuen Auftrags separat nach Aufwand zu den gültigen Stundenansätzen erbracht werden.
· Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden separat nach effektivem Zeitaufwand verrechnet.
3. Verzug und Haftung
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, gelten Dienstleistungen von der Auftragnehmerin nicht als Verfalltagsgeschäfte. Bei Verzug der Leistungserbringung hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Kommt die Auftragnehmerin ihren Verpflichtungen nicht innert dieser Nachfrist nach, ist der Auftraggeber berechtigt, vom entsprechenden Vertrag zurückzutreten. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Rückstand, tritt der Verzug ohne Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist ein. Die Auftragnehmerin kann dem Auftraggeber alle ihr dadurch entstehenden Kosten in Rechnung stellen. Es gilt ein Verzugszins von 5% p.a. Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, kann die Auftragnehmerin die Erbringung weiterer Leistungen im Rahmen des entsprechenden Vertrages von der vollständigen Bezahlung der offenen Rechnungen und auch von künftigen Vorauszahlungen abhängig machen. Bei unvollständiger Lieferung alle notwendigen Informationen sowie Unterlagen seitens des Auftraggebers, haftet nur der Auftraggeber.
4. Beendigung und Folgen
Der Auftrag kann gemäss Art. 404 Abs. 1 OR von jeder Partei jederzeit gekündigt werden. Die Vertragsauflösung hat schriftlich zu erfolgen. Der Auftraggeber hat die bis zum Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung erbrachten Leistungen auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes zuzüglich der angefallenen Spesen zu entrichten. Dies gilt ebenso für allfällig angefallene Drittleistungen samt Spesen.
5. Geheimhaltung, Datenschutz
Die Auftragnehmerin behandelt sämtliche Daten und Informationen aus dem Geschäftsbereich des Auftraggebers vertraulich. Allfällige Dritte erhalten nur die zur Erfüllung der Aufgabenstellung erforderlichen Daten und Informationen und werden über eine separate Vertraulichkeitserklärung einbezogen.
6. Mängel
Beanstandungen hat der Auftraggeber innert 5 Tagen nach Ablieferung der Dienstleistungen zu melden. Danach gilt die Arbeit als definitiv und einwandfrei. Fristgemäss gemeldete Mängel werden durch die Auftragnehmerin kostenlos behoben. Sollten die gemeldeten Mängel aus Sicht von der Auftragnehmerin keine Fehler sein, teilt sie dies dem Auftraggeber umgehend mit. Die Vertragsparteien suchen gemeinsam eine übereinstimmende Lösung.
7. Nutzung
Der Vertrag endet mit dem Ablauf der 5-tägigen Beanstandungsfrist. Danach darf der Auftraggeber frei über die Dienstleistungen verfügen. Er zeichnet sich allein verantwortlich für die Verwendung. Die Auftragnehmerin haftet nicht für allfällige Schäden, welche aus der nachfolgenden Verwendung der abgelieferten Arbeit entstehen.
8. Schlussbestimmungen
Dieses Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung der Parteien ist Zürich. Die Auftragnehmerin darf den Auftraggeber jedoch auch an dessen Wohnsitz belangen.
Greifensee, 29.01.2026 / gültig bis auf Widerruf
1. Vertragsgegenstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil der Vereinbarungen zwischen die Auftragnehmerin und ihren Auftraggebern und regeln die allgemeinen Aspekte der Leistungserbringung. Sie gelten für alle Dienstleistungen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
2. Leistungserbringung, Zahlungskondition und Preise
Die Beauftragung erfolgt mündlich oder schriftlich und umfasst den vereinbarten Leistungsumfang, wie in Angebot oder Anhang definiert. Die Auftragnehmerin erbringt die Leistungen sorgfältig und kann Dritte (Subunternehmer/Hilfspersonen) bei Bedarf einbeziehen.
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mängel aufgrund unvollständiger Angaben liegen nicht in der Verantwortung der Auftragnehmerin. Zusatzleistungen oder Mehraufwand werden nach effektivem Zeitaufwand zu den gültigen Stundenansätzen verrechnet; Spesen Dritter gehen zulasten des Auftraggebers.
Alle Leistungen und Spesen sind, sofern nichts anderes vereinbart, monatlich in Rechnung zu stellen und innert 30 Tagen netto zu bezahlen. Vor-Ort-Arbeiten erfolgen unter Nutzung der bestehenden Infrastruktur und Geräte des Auftraggebers.
Die Auftragnehmerin behält sich vor, ihre Preise anzupassen. Preisänderungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und treten automatisch 10 Arbeitstage nach Mitteilung in Kraft, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht.
Monatliche Pauschalen / Fixkosten
Die vereinbarte monatliche Pauschale stellt eine Gesamtvergütung für die im Vertrag definierten Dienstleistungen dar und deckt sowohl laufende als auch periodisch oder jährlich zu erbringende Leistungen ab (z. B. Buchhaltung, Lohnabrechnungen, Beratung, Jahresabschluss, Steuererklärungen), unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung.
Kündigt der Auftraggeber das Vertragsverhältnis, bevor sämtliche im vereinbarten Leistungsumfang enthaltenen Dienstleistungen erbracht wurden, gilt Folgendes:
· Bei Kündigung während eines laufenden Monats ist die monatliche Pauschale für den gesamten Monat geschuldet, unabhängig vom Kündigungsdatum.
· Bereits bezahlte Pauschalen werden nicht rückerstattet, auch wenn einzelne, in der Pauschale enthaltene Leistungen (z. B. Jahresabschluss oder Steuererklärung) zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht erbracht wurden.
· Noch nicht erbrachte Leistungen können auf Wunsch des Auftraggebers im Rahmen eines neuen Auftrags separat nach Aufwand zu den gültigen Stundenansätzen erbracht werden.
· Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden separat nach effektivem Zeitaufwand verrechnet.
3. Verzug und Haftung
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, gelten Dienstleistungen von der Auftragnehmerin nicht als Verfalltagsgeschäfte. Bei Verzug der Leistungserbringung hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Kommt die Auftragnehmerin ihren Verpflichtungen nicht innert dieser Nachfrist nach, ist der Auftraggeber berechtigt, vom entsprechenden Vertrag zurückzutreten. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Rückstand, tritt der Verzug ohne Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist ein. Die Auftragnehmerin kann dem Auftraggeber alle ihr dadurch entstehenden Kosten in Rechnung stellen. Es gilt ein Verzugszins von 5% p.a. Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, kann die Auftragnehmerin die Erbringung weiterer Leistungen im Rahmen des entsprechenden Vertrages von der vollständigen Bezahlung der offenen Rechnungen und auch von künftigen Vorauszahlungen abhängig machen. Bei unvollständiger Lieferung alle notwendigen Informationen sowie Unterlagen seitens des Auftraggebers, haftet nur der Auftraggeber.
4. Beendigung und Folgen
Der Auftrag kann gemäss Art. 404 Abs. 1 OR von jeder Partei jederzeit gekündigt werden. Die Vertragsauflösung hat schriftlich zu erfolgen. Der Auftraggeber hat die bis zum Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung erbrachten Leistungen auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes zuzüglich der angefallenen Spesen zu entrichten. Dies gilt ebenso für allfällig angefallene Drittleistungen samt Spesen.
5. Geheimhaltung, Datenschutz
Die Auftragnehmerin behandelt sämtliche Daten und Informationen aus dem Geschäftsbereich des Auftraggebers vertraulich. Allfällige Dritte erhalten nur die zur Erfüllung der Aufgabenstellung erforderlichen Daten und Informationen und werden über eine separate Vertraulichkeitserklärung einbezogen.
6. Mängel
Beanstandungen hat der Auftraggeber innert 5 Tagen nach Ablieferung der Dienstleistungen zu melden. Danach gilt die Arbeit als definitiv und einwandfrei. Fristgemäss gemeldete Mängel werden durch die Auftragnehmerin kostenlos behoben. Sollten die gemeldeten Mängel aus Sicht von der Auftragnehmerin keine Fehler sein, teilt sie dies dem Auftraggeber umgehend mit. Die Vertragsparteien suchen gemeinsam eine übereinstimmende Lösung.
7. Nutzung
Der Vertrag endet mit dem Ablauf der 5-tägigen Beanstandungsfrist. Danach darf der Auftraggeber frei über die Dienstleistungen verfügen. Er zeichnet sich allein verantwortlich für die Verwendung. Die Auftragnehmerin haftet nicht für allfällige Schäden, welche aus der nachfolgenden Verwendung der abgelieferten Arbeit entstehen.
8. Schlussbestimmungen
Dieses Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung der Parteien ist Zürich. Die Auftragnehmerin darf den Auftraggeber jedoch auch an dessen Wohnsitz belangen.
Greifensee, 29.01.2026 / gültig bis auf Widerruf